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Autokauf beim Gebrauchtwagenhändler: Darauf sollten Sie achten

Was wollten Sie schon immer für Ihren Besuch beim Gebrauchtwagenhändler wissen? Wir verraten es Ihnen. Grundsätzlich ist der Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs eine clevere Sache: Der Preis eines Neuwagens sinkt in den ersten 12 Monaten etwa um 50 %. Dabei fährt sich der Motor in dieser Zeit gerade erst ein. Auch starke Gebrauchsspuren sind bei einem sogenannten Jahreswagen nicht zu erwarten.

Auch ältere Gebrauchtwagen können ein guter Deal sein. Voraussetzung ist, dass Sie wissen, was es dabei zu beachten gilt. Obwohl Privatverkäufe durchschnittlich 8 % günstiger sind, hat der Kauf bei einem Gebrauchtwagenhändler viele Vorteile. Ein Händler steht zum Beispiel rechtlich in der Verantwortung, das Auto frei von ungenannten Sachschäden anzubieten. Dazu ist er zu einer 24-monatigen Garantie verpflichtet.

Was Sie wissen sollten, wenn Sie in Kontakt mit einem Gebrauchtwagenhändler treten, lesen Sie hier.

Welche Arten von Gebrauchtwagen gibt es?

Unter den Begriff „Gebrauchtwagen“ fallen verschiedene Fahrzeuge, die sich in Alter, Kilometerstand und Gebrauchsspuren deutlich unterscheiden. Nicht nur, weil jeder Eigentümer unterschiedlich mit seinem Auto umgeht. Je nach Historie des Autos werden bestimmte Begriffe benutzt, unter denen Gebrauchtwagen verkauft werden. Neuwertige, junge Fahrzeuge, die als Gebrauchtwagen gelten, sind in diese Kategorien eingeteilt:

  • Jahreswagen
    Diese Autos haben eine Erstzulassung, die nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Allerdings nur, solange zwischen Fertigungsdatum und Erstzulassung nicht mehr als 12 Monate vergangen sind. Diese Fahrzeuge zeichnen sich durch geringe Gebrauchsspuren und einen niedrigen Kilometerstand aus, während sie einen Preisvorteil von bis zu 40 % gegenüber Neuwagen bieten können.
  • Junge Gebrauchte
    In diese Kategorie fällt ein Auto, wenn es zwischen ein und vier Jahre Nutzung hinter sich hat. Junge Gebrauchte sind in einem guten, verlässlichen Zustand und bedeutend günstiger als ein einjähriges Fahrzeug.
  • Tageszulassung
    Tageszulassung bedeutet, dass das Auto in der Vergangenheit nur für einen einzigen Tag zugelassen wurde. Meist wird es dabei aber nicht wirklich genutzt. Das hat meist mit Prämien oder Rabatten zu tun, die der Händler vom Hersteller für eine Massenbestellung bekommt. Dadurch kann er das neue Fahrzeug bis zu 35 % günstiger anbieten. Es handelt sich also genau genommen um einen Neuwagen. Als Vorbesitzer ist in den Papieren der Händler angegeben.
  • Vorführwagen
    Vorführwagen wurden vom Händler für Probefahrten und zu Ausstellungszwecken genutzt. Das muss allerdings nicht heißen, dass das Auto absolut neuwertig oder jung ist. Dennoch sind sie meist in gutem Zustand. Ein Fahrzeug kann nur als Vorführwagen verkauft werden, wenn er noch keinen privaten Vorbesitzer hatte.

Wie erfahre ich den marktüblichen Preis?

Um sich nicht übers Ohr hauen zu lassen, sollte man eine Vorstellung vom marktüblichen Preis des Fahrzeugmodells haben. Dafür gibt es die Schwacke-Liste: Sie gibt den ungefähren Wert verschiedenster Modelle als Gebrauchtwagen an; abhängig von Baujahr, Kilometerstand und Ausstattung. Die Liste kann beim offiziellen Anbieter für eine Gebühr von ca. 8 € eingesehen werden.

Mängel erkennen und überprüfen lassen

Begriffe wie „Top Zustand“ und „neuwertig“ sind genauso aussagekräftig wie „1A Sahne“ oder „läuft rund“. Ein seriöser Gebrauchtwagenhändler wird ein Sachmängelprotokoll zum Kaufvertrag beilegen; denn er ist per Gesetz für Schäden und Sachmängel verantwortlich, die bis zu 24 Monate nach der Kaufabwicklung auftreten. Genauer gesagt, der Händler muss beweisen, dass der Schaden nicht schon beim Kauf vorhanden war, wenn er die Reparaturkosten nicht zahlen will. Deshalb ist beim Autokauf eine frühe Inspektion in der Werkstatt wichtig. Gute Gebrauchtwagenhändler bieten Ihre Autos mit einem verbindlichen Sachmängelprotokoll aus ihrer Werkstatt an, denn das sichert sie auch als Verkäufer ab.

Die Tricks der Gebrauchtwagenhändler

Trotz des gesetzlichen Käuferschutzes gibt es einige unseriöse Händler, die perfide Tricks in den Verträgen oder im Service nutzen, um sich vor der Verantwortung zu drücken, oder sich einige Taler mehr einzuheimsen. Lesen Sie stets das Kleingedruckte und scheuen Sie sich nicht, auch mal dreist zu fragen. Hier nennen wir einige Finten, die ein Gebrauchtwagenhändler anwenden könnte.

Unfallwagen als Gebrauchtfahrzeug verkaufen

Ein Unfallwagen darf nicht als Gebrauchtfahrzeug deklariert angeboten werden. Oft werden Beulen und offensichtliche Schäden beseitigt, doch das verzogene Fahrgestell oder die porösen Gummiteile werden nicht erwähnt. Dieses Vorgehen ist jedoch gesetzlich untersagt.

Bindung des Kunden an die eigene Werkstatt

Nicht wirksam sind Klauseln im Vertrag, die die Garantieleistung an die interne oder eine andere bestimmte Werkstatt binden. Dies ist vom Gesetzgeber untersagt, auch wenn es sich um eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie als Service handelt, der über die rechtlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung hinausgeht.

Bonus anpreisen, der Mehrkosten birgt

Neben zusätzlichen Garantien bieten viele Gebrauchtwagenhändler kostengünstige Angebote an, wie etwa die fast neuwertigen Winterreifen zum Sonderpreis. Nicht zur Sprache kommt im Verkaufsgespräch, dass diese Reifen im Verbund mit teuren Felgen kommen. Auch verpflichtende Servicedienstleistungen wie regelmäßige Inspektionsarbeiten können in Verträgen versteckt werden. Liest man sich den Vertrag inklusive Kleingedrucktem genauestens durch, sollten solche Tricks jedoch schnell auffallen.

Vertrauen ist die Basis für einen guten Kauf

Am risikoreichsten ist der Autokauf im Internet. Doch auch wenn Sie das Auto vor Ort prüfen, finden sich immer wieder Verkäufer, die schmierige Tricks anwenden. Vertrauen Sie nicht nur dem Charisma des Händlers. Wenn Sie das Gefühl haben, Sie müssten Informationen doppelt überprüfen, wechseln Sie lieber den Verkäufer – denn Vertrauen ist die Basis für jeden Autokauf. Sie vertrauen Ihrem Fahrzeug Ihr Leben an, also sollten Sie die Suche nach einem seriösen Autohändler entsprechend ernst nehmen.
Ein gutes Zeichen ist es, wenn der Händler einen Markenvertrag hat. Sie können auch nach dem unabhängigen Siegel des „Zentralverbandes des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes“ (ZDK) Ausschau halten. In jedem Fall sollten Sie ein gutes Gefühl im Bauch haben, wenn Sie sich mit einem Händler besprechen.

Autohaus Breitschwert steht seit 1947 für Kompetenz im Handel mit Fahrzeugen. Wir blicken stolz auf eine lange Geschichte zufriedener Kunden zurück. Vertrauen, Fairness und Leistungsbereitschaft sind die Grundpfeiler unserer Firmenphilosophie.

Wenn Sie nach einem bestimmten Auto suchen, nutzen Sie unsere detaillierte Suche.

Wir freuen uns immer über Kontakt – verwenden Sie unser Kontaktformular, oder rufen Sie uns direkt an:
Telefon: +49 (0) 981 1808-0

Unseren Autoverkauf finden Sie unter anderem in der
Nürnberger Straße 74-78/82
91522 Ansbach

6. April 2022/von gestaltraeume
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Allgemeine Informationen & Hinweise

Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt.
Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes.
Irrtum, Änderung und Zwischenverkauf vorbehalten. Angebot gültig, nur solange Vorrat reicht.

Information zu Verbrauchswerten

Die bei den jeweiligen Fahrzeugen angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Ab dem 1. September 2018 wird der neue WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test) den bisherigen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen sowie bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

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