Elektroprämie

Elektroprämie

Elektroprämie 2026 – staatlich gefördert elektrisch fahren

Ab dem 1. Januar 2026 unterstützt der Staat in Deutschland den Kauf oder das Leasing neuer Elektrofahrzeuge sowie ausgewählter Plug-in-Hybride durch eine sozial gestaffelte, einkommensabhängige Prämie zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 80.000 Euro beziehungsweise 90.000 Euro bei Familien mit Kindern.

Hinweis: Die Förderung muss vom Kunden selbst beantragt werden. Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt durch die zuständige Stelle. Ein Anspruch auf die Prämie besteht nicht, und wir haben keinen Einfluss auf Genehmigung oder Höhe der Förderung.

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Die Angaben dienen zur Orientierung. Maßgeblich ist der Förderbescheid des BAFA.
Plug-In Hybride: mind. 80 km elektr. Reichweite oder max. 60 g CO₂/km.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Alle Plug-in-Hybrid- und Elektrofahrzeuge

  • Die Förderung gilt für vollelektrische Fahrzeuge (BEV)
  • Plug-in-Hybride auch förderfähig, sofern die rein elektrische Reichweite mindestens 80 km beträgt oder die CO2-Emissionen einen Wert von 60 g CO2/km nicht überschreiten.
Zu versteuerndes Haushaltseinkommenvollelektrische FahrzeugePlug-In Hybride
bis 45.000 EUR5.000 EUR3.500 EUR
45.001 EUR bis 60.000 EUR4.000 EUR2.500 EUR
60.001 EUR bis 80.000 EUR3.000 EUR1.500 EUR
80.001 EUR bis 85.000 EURnicht förderfähignicht förderfähig
85.001 EUR bis 90.000 EURnicht förderfähignicht förderfähig
Zu versteuerndes Haushaltseinkommenvollelektrische FahrzeugePlug-In Hybride
bis 45.000 EUR5.500 EUR4.000 EUR
45.001 EUR bis 60.000 EUR4.500 EUR3.000 EUR
60.001 EUR bis 80.000 EUR3.500 EUR2.000 EUR
80.001 EUR bis 85.000 EUR3.500 EUR2.000 EUR
85.001 EUR bis 90.000 EURnicht förderfähignicht förderfähig
Zu versteuerndes Haushaltseinkommenvollelektrische FahrzeugePlug-In Hybride
bis 45.000 EUR6.000 EUR4.500 EUR
45.001 EUR bis 60.000 EUR5.000 EUR3.500 EUR
60.001 EUR bis 80.000 EUR4.000 EUR2.500 EUR
80.001 EUR bis 85.000 EUR4.000 EUR2.500 EUR
85.001 EUR bis 90.000 EUR4.000 EUR2.500 EUR

Neue Abschreibung für Elektro-Dienstwagen

Zusätzlich zu den Kaufanreizen hat die Bundesregierung eine steuerliche Sonderregelung für Unternehmen eingeführt. Für elektrisch betriebene Dienstwagen sowie Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb ist nach derzeitiger Gesetzeslage eine verkürzte Abschreibungsdauer vorgesehen. Diese Regelung soll für Fahrzeuge gelten, die bis zum 31. Dezember 2027 neu in den Unternehmensbestand aufgenommen werden.

Nach aktueller Planung können Unternehmen bereits im ersten Jahr einen Großteil der Investitionskosten steuerlich berücksichtigen. Vorgesehen ist eine Abschreibung von 75 % im ersten Nutzungsjahr, gefolgt von 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 % in den anschließenden Jahren. Damit verteilt sich die Abschreibung insgesamt auf sechs Jahre.

Die Regelung betrifft ausschließlich Fahrzeuge, die erstmalig von einem Unternehmen angeschafft oder geleast werden. Dazu zählen auch Gebrauchtfahrzeuge, sofern sie zuvor nicht im Unternehmensvermögen geführt wurden. Ziel der Maßnahme ist es, Unternehmen insbesondere unmittelbar nach dem Fahrzeugkauf finanziell zu entlasten. Für private Käufer ergibt sich ein indirekter Effekt, da diese Fahrzeuge nach Ablauf der Nutzungsdauer vermehrt als Gebrauchtwagen verfügbar sein sollen.